ERGO_Wetterereignisse_Ueberschwemmungen

Flut, Hochwasser, Rückstau

Überschwemmungen treten durch die Ausuferung stehender oder fließender Gewässer auf, aber auch fernab davon. Die Ursachen sind langanhaltende oder besonders starke Niederschläge, Schneeschmelze sowie Deich- oder Dammbruch. Ist bei solchen Wassermengen die Kapazitätsgrenze der Kanalisation erreicht, kommt es zu einem Rückstau. Das Wasser wird über die Abwasserrohre in die Häuser gedrückt. Eine Gefahr, die Eigentümer und Mieter gleichermaßen treffen kann.

Starkregen führt immer öfter zur Überflutung von Kanälen, Verkehrsflächen und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Zwischen 2002 und 2017 verursachten Starkregenfälle in Deutschland, laut GDV, Versicherungsschäden in Höhe von 6,7 Mrd. Euro. Der durch Starkregen verursachte Durchschnittsschaden an Wohngebäuden war 2018 mit 5.035 Euro im Jahr besonders hoch. Trotzdem ist das Risikobewusstsein bei Schäden aus Naturgefahren in weiten Teilen der Bevölkerung noch nicht ausgeprägt genug.

Lediglich 43 Prozent aller Gebäude sind gegen Naturgefahren wie Überschwemmung und Hochwasser versichert, schätzte der GDV 2019. Für 99 Prozent der Gebäude sei ein Schutz aber problemlos möglich. Da sich die Überschwemmungen durch Starkniederschläge in den kommenden Jahren häufen werden, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig um den passenden Versicherungsschutz zu kümmern.

Versicherungsschutz

Sind in der Wohngebäude- bzw. der Hausratversicherung „Weitere Naturgefahren“ enthalten, besteht Schutz für Schäden u.a. durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau. Dieser zusätzliche Schutz muss jedoch besonders vereinbart werden. Ohne diesen Einschluss decken die Wohngebäude- und Hausratversicherung nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel sowie in Hausrat zusätzlich durch Einbruchdiebstahl/Raub ab. 

Der Einschluss der „Weiteren Naturgefahren“ bietet darüber hinaus auch Schutz für Schäden durch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Der Einschluss der Weiteren Naturgefahren ist wichtig. Auch dann, wenn das Gebäude fernab von Gewässern steht. 

ERGO bietet den Schutz „Weitere Naturgefahren“ deutschlandweit an - auch in extrem hochwassergefährdeten Gebieten. Die Naturschadenversicherung umfasst Schäden wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Lawinen. Privatpersonen können die Absicherung als zusätzlichen in der Wohngebäude- und der Hausratversicherung vereinbaren.

In der

sind beim Einschluss der Weiteren Naturgefahren beispielsweise versichert:

  • Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchs und Wertsachen in der Wohnung bzw. im Haus zum Neuwert
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten des zerstörten Hausrats

In der

sind beim Einschluss der Weiteren Naturgefahren beispielsweise versichert:

  • das Gebäude von der Bodenplatte bis zum Dach mit seinen Bestandteilen sowie Gebäudezubehör
  • Grundstücksbestandteile wie zum Beispiel Zäune, Antennenanlagen, Müllbehälterboxen
  • Nebengebäude (Holz-/Leichtbau) wie zum Beispiel Gewächs- und Gartenhäuser sowie Carports auf dem Grundstück
  • die Kosten für die Reparatur des Gebäudes sowie dessen Trocknung
  • die Kosten für Aufräumarbeiten oder Unterbringung, bis die Räume wieder bewohnbar sind

Steigendes Grundwasser ist keine Überschwemmung. Daher sind Schäden, die durch Grundwasser entstanden sind, nicht versichert. Durch Überschwemmungen verursachte Schäden am Auto übernehmen die

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Aktiv vorbeugen – Schäden verhindern

Durch Vorbeugungsmaßnahmen kann man viele Schäden verhindern, besonders dann, wenn man in einem stark betroffenen Gebiet wohnt.

Zum Beispiel:

  • Behälter (z.B. Öltank) und Rohrleitungen gegen Aufschwimmen sichern und abdichten
  • Rückstauventile und Bodeneinläufe einbauen und freihalten
  • einen Vorrat an Sandsäcken und Folien einlagern
  • große Geräte wie Waschmaschine und Kühltruhe auf Podeste stellen
  • alte Gebäude nachrüsten: Rückstauventile, dichte Fenster und ein Pumpsystem
  • wer neu baut, muss sich an das „Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes“ aus Mai 2005 halten
  • Einbau von Wassermeldern, die ab einem bestimmten Pegel warnen und ein Pumpsystem in Gang setzen können
  • Wasser- und Nahrungsvorräte anlegen
  • Campingkocher und Gas bereithalten
  • funktionstüchtige Taschenlampen und Kerzen samt Streichhölzern lagern

Hochwasser – Tipps zum Verhalten im Ernstfall

Steht das eigene Haus oder die Nachbarschaft unter Wasser, sind das die nächsten Schritte:

  • gefährdete Personen alarmieren und evakuieren
  • Heizungen, elektrische Geräte und Außensteckdosen abschalten
  • gefährdete Räume abdichten, zum Beispiel mit Sandsäcken oder Brettern
  • wertvolle Gegenstände und Dokumente in Sicherheit bringen
  • das Auto rechtzeitig wegfahren
  • den Schaden dokumentieren, zum Beispiel Wasserstände markieren
  • Vorsicht auf Straßen und dem Uferbereich. Unterspülungen und treibende Gegenstände können gefährlich sein
  • abwesende Nachbarn informieren
  • durch die Medien auf dem Laufenden halten
  • bevor Sie Auto und elektrische Geräte wieder in Betrieb nehmen, überzeugen Sie sich von ihrer Unversehrtheit, auch durch einen Fachmann
  • die Wasserstände an Möbeln und Wänden markieren und die Schäden dokumentieren. Die überschwemmten Räume schnellstmöglich abpumpen und den Schlamm entfernen – auch dann, wenn der Gutachter noch nicht da war

ZÜRS

Das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) teilt jeden Quadratmeter Deutschlands einer Zone von 1 bis 4 zu. Dabei hat die Zone 1 eine geringe Wahrscheinlichkeit, überflutet zu werden, Zone 4 eine sehr hohe. In der an meisten gefährdeten Zone 4 befinden sich 0,9 Prozent der Landfläche. Bei ERGO sind Gebäude in allen Zonen ohne individuelle Prüfung versicherbar. 

Unser Team
Unser Team am Standort ERGO Versicherung Ralph Schubart e.K.
Ralph Schubart

Ralph Schubart

Subdirektion

Tel: 0931/30418477

ralph.schubart@ergo.de

Niclas Staudt

Niclas Staudt

Junior-Partner

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niclas.staudt@ergo.de

Mario Genzler

Mario Genzler

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Daniela Henneberger

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Inge Schaub

Inge Schaub

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HINWEISWichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.